Susanne
Nein, ein 14 tägiges Rüchtrittsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen. Der Mietvertrag muss mit der üblichen Kündigungsfrist gekündigt werden, falls möglich. Oder wurde möglicherweise sogar ein Zeitmietvertrag oder eine gegenseitiger Kündigungsverzicht beschlossen?
Seht zu, dass die Kündigung bis zum 3. Werktag im Mai, as ist der 5. Mai die Kündigung beim Vermieter ist!!! Oder sprecht mit dem Makler und zwar möglichst schnell, ob das nicht anders aufzulösen ist. Dem Makler solltest Du dafür was anbieten, weil der ja sonst auf seine Courtage verzichtet!