meine.eine hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin gerade in eine frisch sanierte Wohnung gezogen. Als ich die Wohnung übergeben bekommen habe,
bemängelte ich das das sehr schmale Bad ( 1,00 m breit ) nur an der einen ( rechten ) Wand 2,00 m hoch gefliest
wurde. An der gefliesten Seite befindet sich erst das WC und danach das Waschbecken. Der Durchgang zwischen WC
und linke Wand ist 42 cm und beim Waschbecken zur linken Wand knapp 55 cm breit. Das Bad hat eine Länge von
2,43 m und dann kommt die Dusche. Die linke Wandseit ist nicht geliest. Der Vermieter behauptet, das er gesetzlich
nicht verpflichtet ist die linke Wandseite mit Fliesen auszustatten. Das müsste nur gemacht werden, wenn das Bad
noch schmaler sei. Das kann ich nicht so ganz glauben.
Kann mir dazu jemand was mitteilen???