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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich möchte einmal unser Problem schildern und bitte um Ratschläge.

Parterremietwohnung über das halbe Erdgeschoß 4 Zimmer, Küche, Bad Abstellkammer, links Fenster, rechts Fenster keine „geschlossenen“ Wände, ca. 7m breit sowie 17m lang, an der Stirnseite kleine Terrasse. Mit Blick auf Terrasse am Ende der Wohneinheit rechts ist der Haupteingang. Wir sind Erstmieter seit 2001. Thüringer Wald mit einigem an Schnee – gerade heute-. An der anderen Stirnseite befindet sich eine Zweite Wohnung mit Terrasse ca. 15m daneben beginnt das Nachbargrundstück mit einer Jugendherberge.

Probleme:

1.Es wurde gegenüber gebaut und dadurch haben wir keinen „Wind“ mehr auf dem Grundstück, somit schneit die SAT-Schüssel (vom Vermieter gestellt) immer wieder ein und es gibt keinen Empfang.

2.Zum Einzug war das Tor welches sich an der Rückseite zur Jugendherberge befindet immer geschlossen. Nun hat ein Mieter ein Tor eingebaut und lässt dieses immer auf. Er muss es angeblich tun, da der Schnee ihn behindert und er das Tor nicht auf und zumachen kann (will?). Im Sommer kann er es seltsamerweise auch nicht schließen. Er besitzt ebenfalls eine kleinen „Traktor“ zum Schneeräumen, diesen nutzt er nur für seine Garageneinfahrt und das Räumen der Jugendherbergsausfahrt. (Ich kann und will ja nicht verlangen das er ihn auch zum räumen das Restgrundstücks nutz, was er tat bis wir sagten das Tor ist nach der Aus-/ Einfahrt ins Grundstück zu schließen). Unser Vermieter (beide sind gute Freunde) sagt nun entweder das Tor bleibt auf oder er baut am hinteren Ende einen Parkplatz mit Zufahrten direkt an unseren Längsseiten des Hauses. Der „Tormieter“ kommt bei Schneefall nicht um das Haus, die Autos aus der 2.ten Wohnung im Parterre würden das nicht erlauben. Die 3 Jahre zuvor war es seltsamerweise kein Problem. Er fährt ja sowieso am hinteren Grundstück aus „seinem“ Tor, will es nur nicht schließen

Dort wo der Parkplatz gebaut werden soll war von Anfang an eine Wiese auf der die Kinder des Hauses spielen (mein Töchterchen 4 Jahre, die Nachbarskinder jeweils 6 und 10 Jahre). Wir hätten somit an der ganzen Hausseite Ein- und Ausfahrtverkehr von mindestens 6 Fahrzeugen welcher bisher so nicht war.


3.Müssen Pumpen (Vermieteraussage) alle 4-5 Jahre geeicht werden (jede der 4 Mietparteien soll ca. € 300,00 zahlen)? Eine solche Rechnung aus 01/2005 bekommen wir vom Mieter mit der nächsten Nebenkostenabrechnung. Seltsamerweise war gerade im Januar 2005 eine große Reparatur der gesamten Heizung fällig!


Danke

Steffen
Stichwörter: schüssel + offenes + probleme + repkosten + sat

4 Kommentare zu „Probleme: SAT Schüssel, offenes Grundstück, Rep.Kosten?”

Susanne Experte!

1. Wurde inklusive Sat-TV gemietet, kann der gestörte Empfang beim VM bemängelt werden.
2. Worin besteht die Problematik?
3. Eine Reparatur muss der VM zahlen, Wartungskosten können per Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Wann welche Pumpen gewartet werden müssen, darüber sollte der passende Fachmann Auskunft geben können.

sth70

Hallo,

erst mal Danke für die Antwort.

zu 2.:
Die Problematik ist, daß bisher das Tor geschlossen war.

Es ist laut Vermieter eine "Notausfahrt".

Jetzt ist es auf, dem Publikumsverkehr (Jugendherberge) steht nichts mehr im Wege.

Der Nachbar muß halt nicht aus seinem Auto steigen um das Tor zu öffen und zu schließen.

Es gab schon Nachtwanderungen über das Grundstück da es eine Abkürzung darstelllt.

Ich wurde wegen des offenen Tores mit meiner Tochter auf dem Arm schon 2 mal fast von Gästen der Jugendherberge umgefahren diese das Grundstück als Ausfahrt mißbrauchen.

Als wir eingezogen sind war das Tor immer verschloßen, der gute Nachbar hat sich eine leichter zu öffnendes Tor eingebaut und sagt mit Unterstützung des Vermieters das es offen zu bleiben hat weil es sein Eigenes ist.

Sollte der Parkplatz gebaut werden habe wir hier eine 0 um das gesamt Grundstück wie eine Rennbahn. Die Einfahrt geht direkt über unseren Fußabtreter am Eingang.

Zum Einzug war die Rasenfläche als Spielfläche für die Kinder gerade wegen dem geschlossenen Zaun (Tor) zur Jugendherberge festgelegt worden.

Muß ich mich mit der Willkür abfinden bloß weil 1 Mieter nicht in der Lage ist aus seinem Auto auszusteigen und das Tor auf und zu zu machen?

Steffen

Susanne Experte!

Zum Einzug war die Rasenfläche als Spielfläche für die Kinder gerade wegen dem geschlossenen Zaun (Tor) zur Jugendherberge festgelegt worden. [/quote:d6838]

Der Vermieter ist diesbezüglich der Ansprechpartner. Ist dies nicht schriftlich vereinbart, wird es schwer, dies durchzusetzen, da schwer beweisbar.

sth70

Hallo,

tja das mit dem Rasen wird noch eine Menge Wasser zum kochen bringen.

Kann ich das schließen des Tores verlangen?
Wie haben schon mit dem Vermieter gesprochen. Am 27.12.2005 sagte er am Telefon das er vorschlägt Wochentags von 16.00 bis 9.00 Uhr und am Wochende durchweg zu schließen ist. Dem stimmten wir zu. Er wollte es schriftlich machen, bis jetzt ist noch nichts passiert. Er wohnt im gleichen Ort.

Am 28.12.2005 wurden wir von einer anderen Nachberin informiert das er den Parkplatz baut und das Tor auf bleibt. Prima.

Und was jetzt?

Steffen

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