volker*
Hallo Raziel,
rechtlich gesehen, kannst du Ratenzahlung bei der Kaution fordern. Der Vermieter wird dir jedoch den Schlüssel nicht aushändigen.
Dann kannst du klagen. Bis über die Klage entschieden wurde, bist du vermutlich mit dem nächsten Semester halb durch.
Die Bürgschaft neben der Kaution ist nach meiner Kenntnis unzulässig.
Mein Rat: bleibt bei deiner Freundin in den nächsten paar Tagen und such dir schnellstens am Schwarzen Brett der Uni oder unter den einschlägigen Internetadressen eine neue Wohnung.
Wenn du den Mietvertrag unterschreibst, kommst du auch nicht um Zahlung der Mieten für die ersten drei Monate herum. Selbst wenn du am 2. Oktober gleich wieder kündigst. Kannst jedoch versuchen, die Miete nicht zu zahlen. Der Vermieter wird dann mit der Kaution aufrechnen.
Ob du das Risiko eingehen willst nur wegen der Bafög-Bescheinigung, musst allein du entscheiden.
An welcher Uni studierst du denn?
Viele Grüße
Volker
Gast
Mannheim.
MfG
Raziel
volker*
Hallo Raziel,
versucht es mal unter diesem Link
<!-- m --> http://www.deutschland-wg.de/index.cfm?ac=googleger">http://www.deutschland-wg.de/index.cfm?ac=googleger <!-- m -->
Am Schwarzen Brett der Uni ist unter Mannheim nichts zu finden. Die bei einer Suche angezeigten Wohnungen liegen alle in Leipzig.
Ein schönes Wochenende
Volker
andreas_2010 30.03.2010 14:00
Hallo Raziel,
was die Kaution angeht, gibt es eine relativ neue Alternative: Man kann dem Vermieter nämlich eine Kautionsbürgschaft von einer Versicherung anbieten. Die kannst Du online beantragen und wenn Deine Schufa okay ist, bekommst Du die Bürgschaftsurkunde innerhalb von ein paar Tagen. Du zahlst dafür um die 5 Prozent von der Kautionssumme pro Jahr und brauchst den Betrag dafür nicht bar aufzubringen.
Nach dem was ich gehört habe, finden die Vermieter so eine Bürgschaft ganz gut, weil da direkt eine Schufa Abfrage mit drin ist. Ich finde die Kautionsbürgschaft von einer Versicherung auch besser als eine Bankbürgschaft, weil sich dadurch Dein Kreditrahmen bei der Bank nicht reduziert.
Außerdem kannst Du den Bürgschaftsvertrag mit der Versicherung jederzeit kündigen. Wenn Du das Geld für die Kaution zusammen hast, dann holst Du Dir die Urkunde vom Vermieter zurück, gibst ihm die Kaution in bar und kündigst den Vertrag mit der Versicherung wieder.
Schau mal unter:
http://www.kredit-engel.de/2010/03/27/die-kautionsbuergschaft-der-versicherungen-eine-sinnvolle-alternative-zu-barkaution-und-bankbuergschaft/
Viel Glück
andreas_2010