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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich brauche schnell eure Hilfe!

Ich habe vor, morgen am Samstag einen Mietvertrag zu unterschreiben und eine 1-Zimmer-Wohnung zu beziehen.

Die Immobilienfirma (Vermieter) verlangt von mir bis zu meinem Einzugstermin am 1.10.2005 die komplette Zahlung der Kaution. Die Kaution besteht aus drei Monats-Kaltmieten à 170€. Ich hatte gefragt, ob ich die Kaution auch in Raten bezahlen dürfe. Der Vermieter lehnt das ab. Er meint, er würde so etwas nicht machen. Ich solle bis zum 1.10.2005 die 510€ Kaution auf einmal zahlen.

Darüber hinaus verlangt die Maklerfirma von mir eine Bürgschaftserklärung meiner Eltern, die im Falle eines Mietausfalls für die Miete aufkommen. Die Firma begründet das mit schlechten Erfahrungen, die sie mit früheren Mietern gehabt habe.

Die Immobilienfirma verlangte von mir Auskunft über meinen Beruf (ich bin Student), was ich studiere, aus welchem Grund ich ausgezogen sei etc.. Darüber hinaus verlangte die Firma noch Angaben über meine Eltern, also Name, Adresse, Geburtsdatum.

Der Vermieter will mir den Schlüssel erst geben, sobald ich die Kaution vollständig bezahlt habe.

Ich bin auf diese Bedingungen bislang eingegangen, da ich unter Zeitdruck eine neue Wohnung suche. Meine Mietzeit im Studentenwohnheit endet am 28.9.2005, daher habe ich es eilig mit der Suche nach einer neuen Wohnung.
Ich befürchte, dass, wenn ich von dem Vermieter fordere, er möge mir Ratenzahlung einräumen, dass dieser dann die Wohnung wieder zurückziet, noch bevor ich den Mietvertrag unterzeichnet habe.

Der Termin für die Unterzeichnung des Mietvertrages ist morgen am Samstag, den 24. September 2005, um 10.15 Uhr. Ich brauche dringend eine Wohnung. Zwar könnte ich auch die Zeit der Wohnungssuche über bei meiner Freundin wohnen, aber ich brauche eine ausgefüllte Mietbescheinigung, damit ich weiterhin BaföG erhalte.

Meine Fragen daher:
Sollte ich, zumindest bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages, der Gesamt-Zahlung der Kaution zustimmen und erst nach der Unterzeichnung eine Ratenzahlung einfordern?
Und was die Bürgschaft anbelangt: Bin ich verpflichtet, eine Bürgschaftserklärung abzugeben?
Und: Wann muss der Vermieter mir rechtlich gesehen den Schlüssel aushändigen?

MfG
Raziel
Stichwörter: schlüssel + bürgschaft + kaution

4 Kommentare zu „Kaution, Bürgschaft und Schlüssel!”

volker* Experte!

Hallo Raziel,

rechtlich gesehen, kannst du Ratenzahlung bei der Kaution fordern. Der Vermieter wird dir jedoch den Schlüssel nicht aushändigen.

Dann kannst du klagen. Bis über die Klage entschieden wurde, bist du vermutlich mit dem nächsten Semester halb durch.

Die Bürgschaft neben der Kaution ist nach meiner Kenntnis unzulässig.

Mein Rat: bleibt bei deiner Freundin in den nächsten paar Tagen und such dir schnellstens am Schwarzen Brett der Uni oder unter den einschlägigen Internetadressen eine neue Wohnung.

Wenn du den Mietvertrag unterschreibst, kommst du auch nicht um Zahlung der Mieten für die ersten drei Monate herum. Selbst wenn du am 2. Oktober gleich wieder kündigst. Kannst jedoch versuchen, die Miete nicht zu zahlen. Der Vermieter wird dann mit der Kaution aufrechnen.

Ob du das Risiko eingehen willst nur wegen der Bafög-Bescheinigung, musst allein du entscheiden.

An welcher Uni studierst du denn?

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Mannheim.

MfG
Raziel

volker* Experte!

Hallo Raziel,

versucht es mal unter diesem Link

<!-- m --> http://www.deutschland-wg.de/index.cfm?ac=googleger">http://www.deutschland-wg.de/index.cfm?ac=googleger <!-- m -->

Am Schwarzen Brett der Uni ist unter Mannheim nichts zu finden. Die bei einer Suche angezeigten Wohnungen liegen alle in Leipzig.

Ein schönes Wochenende
Volker

andreas_2010 30.03.2010 14:00

Hallo Raziel,

was die Kaution angeht, gibt es eine relativ neue Alternative: Man kann dem Vermieter nämlich eine Kautionsbürgschaft von einer Versicherung anbieten. Die kannst Du online beantragen und wenn Deine Schufa okay ist, bekommst Du die Bürgschaftsurkunde innerhalb von ein paar Tagen. Du zahlst dafür um die 5 Prozent von der Kautionssumme pro Jahr und brauchst den Betrag dafür nicht bar aufzubringen.

Nach dem was ich gehört habe, finden die Vermieter so eine Bürgschaft ganz gut, weil da direkt eine Schufa Abfrage mit drin ist. Ich finde die Kautionsbürgschaft von einer Versicherung auch besser als eine Bankbürgschaft, weil sich dadurch Dein Kreditrahmen bei der Bank nicht reduziert.

Außerdem kannst Du den Bürgschaftsvertrag mit der Versicherung jederzeit kündigen. Wenn Du das Geld für die Kaution zusammen hast, dann holst Du Dir die Urkunde vom Vermieter zurück, gibst ihm die Kaution in bar und kündigst den Vertrag mit der Versicherung wieder.

Schau mal unter:

http://www.kredit-engel.de/2010/03/27/die-kautionsbuergschaft-der-versicherungen-eine-sinnvolle-alternative-zu-barkaution-und-bankbuergschaft/

Viel Glück

andreas_2010

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