Susanne
In die Abrechnung 2004 gehören nur die Kosten, die in diesem Wirtschaftsjahr, i.d.R. vom 01.01.-31.12. angefallen sind. Da kann es schon passieren, dass eine Rechnung erst in 2005 eintrifft, demnach ist das Rechnungsdatum irrelevant. Daher hat ja auch der VM 12 Monate zeit, die Abrechnung zuerstellen, da er teilweise lange auf die Rechnungen warten muss. Demnach kann er Kosten, die in 2003 angefallen sind, nicht in 2004 abrechnen, auch wenn die Rechnung aus 2004 ist.
Hört sich eher so an, als habe er keine Ahnung oder versucht, hier noch etwas abzurechnen, was er vorher vergessen hatte?
may_lee_2000
Danke für die schnelle Antwort. Wir versuchen natürlich so wenig wie möglich unseren Anwalt in Anspruch zu nehmen denn der ist natürlich nicht gerade günstig. Aber ich denke es wird wohl auf ein Gerichts Verfahren hinauslaufen. Aber Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Susanne
Die Antwort zu DEINEM Posting findest Du hier:
http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,38172,.html#38172[/url:250ed]
Neues Thema, neuer Thread, bitte!!!
Rano
Ich habe folgende Fakten gesammelt:
a) Abrechnung 2003 ist fristgerecht Ende 2004 angekommen
b) VM bekam eine Nachberechnung für '03 vom 'Abwasserunternehmen' am 9.2.04
c) Abwasserkosten sollten im Rahmen der BK-Abrechnung 2004 nacherhoben werden.
Also lagen ihm am Tag der Abrechnung (Ende '04) alle Daten vor und er hätte die BK-Abrechnung für 2003 korrekt erstellen können (und müssen).
Er ist nicht berechtigt, diesen Betrag nun noch nachzufordern.
Diese 'Nachberechnung 2003' hätte - insofern noch berechtigt - auch nicht in die 'Abrechnung 2004' gehört. Das wäre aber nur ein Formfehler gewesen, da der Abrechnungszeitraum der 2004er Posten ja klar abgegrenzt war.
Aber darüber brauchst Du Dir ja nun keine Gedanken mehr zu machen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph
mogline
Hi Ralph u. Susanne,
vielen herzlichen Dank für die positive Nachricht. Das Problem liegt nämlich immer noch in der Luft. Warte täglich auf ein Schreiben meines Vermieters. Bin mal gespannt was er zu meinem Einspruch zu sagen hat.
Was scheinbar noch relevant sein könnte ist, dass er für die Vorjahre, sprich auch für 2003 überhaupt keine Nebenkostenabrechnung gemacht hat. Er kann dann ja auch nicht behaupten, dass ich diesen Betrag als Nachzahlung zur 2003er Abrechnung ansehen soll. Denn diese hat er ja nie gemacht.
Hoffe mal, wir müssen nicht noch den Anwalt einschalten. Einen Krieg mit dem Vermieter will ich ja nun auch nicht.
Lieben Gruss mogline