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Ratten
Was können Sie als Vermieter dafür, wenn sich eine Ratte in Ihren Hof verirrt? Nichts! Trotzdem kann diese Ratte an Ihrer Miete nagen. 10 % Mietminderung brachte dieser unliebsame Besuch einem Aachener Vermieter ein. Mit ein Grund war auch die Tatsache, dass der Vermieter für eine relativ einfach ausgestattete Wohnung einen verhältnismäßig hohen Mietpreis vom Mieter verlangte.
Das Landgericht Berlin urteilte vermieterfreundlicher: 2 % Mietminderung sprach es einem Mieter zu, weil der Müll im verdreckten Hof die Ratten angelockt hatte (LG Berlin, Urteil v. 16.2.1999 64 S 356/98, GE 2000, S. 345).
Durchfeuchten die Außenwände der Wohnung ständig und gibt es im Flur und im Hof Ratten, darf Ihr Mieter Ihnen um 100 % die Miete mindern (AG Potsdam, Urteil v. 15.6.1995 26 C 533/93, WM 1995, S. 534).