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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.07 gekündigt. Aus persönlichen Gründen bin ich bereits am 31.08.07, 500km weit weg gezogen. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß am 31.08.07 an den VM übergeben. Dieser sagte mir mündlich die Überweisung der Kaution zu. Vertragsgemäß überwieß ich am 01.09.07 die Kaltmiete.
Jetz kommt's:
Der VM zahlt die Kaution nicht zurück und will das ich weiterhin bis zum 31.10.07 Warmmiete bezahle. Dabei wird die Wohnung von mir gar nicht mehr bewohnt, bzw.ich habe gar keine Schlüssel mehr. Der VM begründet dies mit weiterhin anfallenden Nebenkosten wie z.B. Treppenhausbeleuchtung und Gartenpflege.

Ist das rechtmäßig? Kann mir bitte jemand helfen?
Darf der VM die ganze Kaution zurückbehalten und auch weiterhin Warmmiete verlangen?

Gebt mir bitte mal einen Tipp. Vielen Dank!!!!!
Stichwörter: vm + behält + warmmiete + bitte + will

4 Kommentare zu „VM behält Kaution zurück und will Warmmiete!!!!! Bitte um Hi”

Susanne Experte!

Alles korrekt.

Bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist hast Du Miete und NK-Vorauszahlung zu leisten, ob Du dort wohnst oder nicht ist irrelevant, diese Forderungen ergeben sich aus dem Mietvertrag. Alles andere hättest Du mit dem VM aushandeln und schriftlich fixieren müssen, daraus, dass Du die Schlüssel abgegeben hast, ergibt sich aber nichts.
Mit der Kautionsabrechnung darf der Vermieter sich bis zu [/b:27999]6 Monate nach Vertragsende zeit lassen.

Ghostraider Experte!

Zahlung der Miete mit allen Nebenkosten und Heizungsanteil sind bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses, auch in der Kündigungszeit ohne Nutzung der Wohnung zu entrichten.
Sie zahlen ja auch wenn sie im Urlaub sind weiter die Warmmiete oder?

Die Kaution kann der Vermieter bis zu 12 Monate zur Abdeckung einer Nachzahlung der Nebenkosten zurück halten.

Gruß
Ghost

Susanne Experte!

Na, Twix, das stimmt aber so nicht.
Die Kautionsabrechnung[/b:c3c53] ist bis spätestens 6 Monate nache Mietende zu machen, darüber hinaus darf der Vm einen angemessenen Teil [/b:c3c53]zur Deckung zu erwartender Nachzahlung aus NK behalten. Was angemessen ist, bemisst sich nach der letzten Abrechnung (Nachzahlung/Guthaben) und der Teuerungsrate. Demnach entfällt dies nämlich, wenn der Mieter bei der letzten Abrechnung eine erhebliches Guthaben hatte !!!

Ghostraider Experte!

Deine Ausführung stimmt voll und ganz und mein Beitrag bezog sich auch nur auf die 6 Monate, welche sich auch bis zu 12 Monate ausdehnen können wenn es nicht in der Schuld des Vermieters liegt, z.B. fehlende Rechnungen.
Natürlich konnte man dies nicht meinem Beitrag entnehmen. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: --> Sorry.

Gruß
Ghost

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