Susanne
Alles korrekt.
Bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist hast Du Miete und NK-Vorauszahlung zu leisten, ob Du dort wohnst oder nicht ist irrelevant, diese Forderungen ergeben sich aus dem Mietvertrag. Alles andere hättest Du mit dem VM aushandeln und schriftlich fixieren müssen, daraus, dass Du die Schlüssel abgegeben hast, ergibt sich aber nichts.
Mit der Kautionsabrechnung darf der Vermieter sich bis zu [/b:27999]6 Monate nach Vertragsende zeit lassen.
Ghostraider
Zahlung der Miete mit allen Nebenkosten und Heizungsanteil sind bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses, auch in der Kündigungszeit ohne Nutzung der Wohnung zu entrichten.
Sie zahlen ja auch wenn sie im Urlaub sind weiter die Warmmiete oder?
Die Kaution kann der Vermieter bis zu 12 Monate zur Abdeckung einer Nachzahlung der Nebenkosten zurück halten.
Gruß
Ghost
Susanne
Na, Twix, das stimmt aber so nicht.
Die Kautionsabrechnung[/b:c3c53] ist bis spätestens 6 Monate nache Mietende zu machen, darüber hinaus darf der Vm einen angemessenen Teil [/b:c3c53]zur Deckung zu erwartender Nachzahlung aus NK behalten. Was angemessen ist, bemisst sich nach der letzten Abrechnung (Nachzahlung/Guthaben) und der Teuerungsrate. Demnach entfällt dies nämlich, wenn der Mieter bei der letzten Abrechnung eine erhebliches Guthaben hatte !!!
Ghostraider
Deine Ausführung stimmt voll und ganz und mein Beitrag bezog sich auch nur auf die 6 Monate, welche sich auch bis zu 12 Monate ausdehnen können wenn es nicht in der Schuld des Vermieters liegt, z.B. fehlende Rechnungen.
Natürlich konnte man dies nicht meinem Beitrag entnehmen. <!-- s --><!-- s --> Sorry.
Gruß
Ghost