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HerrMB hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Problemsituation ist etwas komplexer, ich bitte daher den langen Vorlauf zu entschuldigen.

Ich wohne in einer zwei-personen-WG und seit September letzten Jahres mit meinem Aktuellen Mitbewohner zusammen. Während der vorherigen WG-Konstellation wechselte die Hausverwaltung. Der neue Verwalter hat mit dem Wechsel meines Mitbewohners in unsere beiden neuen Verträge eine Erhöhung der Kaltmiete um 50€ eingeführt, jedoch blieb im folgenden Paragraph die Gesamtmiete (inkl. Heizkosten etc.) identisch, also ein Rechenfehler der niemandem auffiel. Weiterhin bezahlten wir die vorherige Miete. Eine Mieterhöhung war auch nicht angekündigt worden.
Zum Jahreswechsel wechselte erneut die Hausverwaltung und heute bekam ich einen Bescheid, dass die 50 €, die der Heizkostenpauschale fehlen binnen einer Woche zu zahlen sei.
Der künstlich kreierte Stress der einwöchigen Frist und die Verortung der 50 € in der Heizkostenpauschale (obgleich der Rechenfehler sicherlich auch der neuen Verwaltung aufgefallen sein muss) machen mich nun stutzig, ob dies alles juristisch tragbar sei.
Über Empfehlungen bzgl. Meines weiteren Handelns wäre ich daher überaus dankbar!

1 Kommentar zu „Rechenfehler im Mietvertrag - wer muss zahlen?”

Banane Profi 04.04.2015 20:37

Einen nachvollziehbaren Rechenfehler darfst Du selber korrigieren.

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