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Maisonette hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,

In einer Selbstauskunft für eine Wohnung musste die Klausel "Tritt der Mietinteressent nach Ausfertigung des Mietvertrages zurück (...) so erstattet er der Firma XY aufgewendete Auslagen in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt für u.a. Porto, Kopie, Arbeitszeit, Telefon."

Mir wurde nach Prüfung der Selbstauskunft per e-mail-Anhang ein Mietvertragsdokument ohne jegliche Unterschriften zugeschickt. Da ich mich allerdings zu diesem Zeitpunkt doch gegen das Wohnobjekt entscheiden habe, habe ich das PDF-Vertragsdokument weder ausgedruckt, noch ausgefüllt und dem Makler abgesagt. Es wurde folglich kein rechtsgültiger Mietvertrag geschlossen.

Kurzum kam eine Rechnung von ca. 60 Euro („Für unsere Aufwendungen erlauben wir uns daher vereinbarungsgemäß folgenden Betrag zu liquidieren“) mit Verweis auf die Unterschrift in der Selbstauskunft.

Nun meine Frage: Kann man überhaupt „zurücktreten“, wenn kein rechtsgültiger Mietvertrag geschlossen wurde und nur ein Pdf-Dokument verschickt wurde?

Wovon wird zurückgetreten? Hierzu gibt es ja auch keinen Vermerk. (es steht lediglich "Tritt der Mietinteressent nach Ausfertigung des Mietvertrages zurück“).

Handelt es sich daher hier um eine sittenwidrige Rechnung, oder ist so etwas gängig?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten

0 Kommentare zu „Rechnung wegen Rücktritt nach Ausfertigung Mietvertrag”

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