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Kündigung wegen fehlender Kaution
Gewerbemietern kann fristlos gekündigt werden, wenn die vereinbarte Kaution nicht gezahlt wird. Ausbleibende Kautionszahlung erschüttert das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Mieters, so dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. (KG Berlin, Az. 8 U 4279/97, aus: GE 1999, S. 715)
Bleibt der Wohnungsmieter die vereinbarte Kaution schuldig und hat darüber hinaus eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, weil sein Vertrauen in die Vertragserfüllung (hier: Mietzahlung) und sein Sicherungsbedürfnis auf längere Sicht gefährdet sind. (LG Berlin, Az. 61 T 23/00, aus: GE 2000, S. 1475)