Oliver Curd
Hallo,
der Vermieter kann auf die Beheizung der Räume verzichten, solange er dafür sorgt, dass keine Schäden entstehen (Einfrieren, Feuchtigkeitsschäden ) entsehen. Es besteht keine Heizpflicht. ( AG Steinfurt WM 81, 230)
Also keine Mietminderung.
Was ist wenn der Mieter der unterliegenden Wohnung seine Räume auf 24 Grad heizt?? zahlen Sie dann mehr, weil sie weniger Heizung brauchen ??
mfg
O.C