Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ist der Vermieter verpflichtet, leerstehende Wohnungen im Winter zu beheizen?

Unter uns ist eine Wohnung seit November leerstehend. Unsere Heizungen laufen deswegen deutlich länger und es entstehen für uns Nachteile?

Sind wir als Mieter nun berechtigt, die Miete zu kürzen, so lange bis der Vermieter angemessen heizt?
Stichwörter: heizen + winter

1 Kommentar zu „Heizen im Winter”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

der Vermieter kann auf die Beheizung der Räume verzichten, solange er dafür sorgt, dass keine Schäden entstehen (Einfrieren, Feuchtigkeitsschäden ) entsehen. Es besteht keine Heizpflicht. ( AG Steinfurt WM 81, 230)

Also keine Mietminderung.

Was ist wenn der Mieter der unterliegenden Wohnung seine Räume auf 24 Grad heizt?? zahlen Sie dann mehr, weil sie weniger Heizung brauchen ??

mfg

O.C

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.