Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einer WG, die aus 4 Mitbewohnern (inkl. mir) besteht. Jeder hat einen eigenen Mietvertrag über seinen genutzten Wohnraum (Zimmer). Küche, Bad und WC werden gemeinsam genutzt.
Meine Zimmertür ist jedoch aufgrund eines fehlenden Schlüssels nicht abschließbar (es handelt sich um ein altes Kastenschloss, ein Schlüssel könnte jedoch von einem Schlüsseldienst angefertigt werden).
Im Mietvertrag steht lediglich, dass der Mieter 2 Schlüssel erhält - dies sind Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel (diese habe ich auch erhalten).
Habe ich das Recht, die Anschließbarkeit meines Zimmers und somit einen dritten Schlüssel zu verlangen? Kann ich ggfs. die Miete solange herabsetzen, wie ich keinen Zimmerschlüssel habe, wieviel Prozent dürfen das ggfs. sein?? Gibt es hierzu auch Urteile wo man das nachlesen kann?
Bin für jeden hilfreichen Hinweis dankbar.