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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Betriebskostenabrechnung
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Abrechnungszeitraum ist vom 01.12.2002 bis 30.11.2003. Wir sind am 31. August 2003 ausgezogen und haben somit im Abrechnungszeitraum nur 274 Tage dort gewohnt. Unser Mietvertrag geht allerdings noch bis zum 29.02.04. Meine Frage ist nun: Dürfen die Posten, die nach Personentage abgerechnet werden, für volle 365 Tage verrechnet werden?
Bei den Posten nach qm ist klar das wir bis zum Vertragsende zahlen müssen, aber hierbei handelt es sich ja um tatsächliche Verbräuche, die wir ja nicht mehr getätigt haben.
Für eine schnelle Antwort schon mal danke im Vorraus.
Viele Grüße
Anja Heßke
Stichwörter: betriebskostenabrechnung

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