fin
Das Problem müßten Sie wohl oder überl mit dem Verursacher klären.
Selbst bei Benachrichtigung an den Vermieter sind diesem die Hände gebunden. Dem Mieter kann das Rauchen ( was auch immer), nicht verboten werden.
Eine andere Problematik entsteht bei größerer Rauchentwicklung z.B. durch häufiges Grillen. Hier sieht das Gesetz eine Lösung der Problematik vor.
FLATRATE
mhh das kann doch nicht wahr sein ...
das konsumieren von drogen ist ja komischerweise erlaubt, nur nicht der besitz, obwohl das konsumieren, den besitz mit einschliesst ... deutsche gesetzte ...
meinen sie nicht, das man dort die polizei verständigen kann ...
es muss doch irgend eine rechtliche grundlage klären ...
lautstärkebelästigung durch laute musik ist halt eben gestank fürs ohr .. und in diesem fall wäre es ein kreischen für die nase <!-- s --><!-- s -->
mfg
FLATRATE
sonst keiner mehr eine idee ?