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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Vermieter wandelt die Mietwohnungen bei uns im Haus in Eigentumswohnungen um. Es sollen auch bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Wahrscheinlich werden die Altbaufenster in den Wohnungen ausgewechselt und was so anfällt.

Grundsätzlich habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen vorher auszuziehen.

Mich interessieren die Möglichkeiten die man in so einem Fall hat.

1) Kann ich z.B. einen Erlass der Miete für einige Monate fordern, da ich ja deswegen kündigen würde? Wie wären die Erfolgsaussichten für so eine Forderung?

2) Darf der Vermieter in meiner Wohnung bauliche Maßnahmen durchführen (z.B. andere Fenster einbauen) wenn ich darin wohne, (es ist eine 1 Zimmer Wohnung) oder kann ich das verweigern?

3) Was kann ein Mieter in so einem Fall üblicher Weise fordern?

Ich denke für den Vermieter ist es besser wenn die Mieter ausziehen, da er dann die Wohnungen besser renovieren kann und sie auch für mehr Geld verkaufen kann.

Was meint Ihr dazu?
Stichwörter: sanierung + verkauf + wohnung + mieters + rechte

2 Kommentare zu „Rechte des Mieters bei Sanierung + Verkauf der Wohnung ???”

stresshuhn

Am 25.04.06 unterschrieb ich einen Mietvertrag zum 01.06.06 mit dem Zusatz: renoviertes Bad. der Vermieter flieste nur eine Wand in weiß und den Boden in braun-fertig. Die Badewanne ist total verkalkt und hat einen Riss. Das Bad hat nun 4 verschiedene Sorten Fliesen, teilweise in grausamen Zustand.
Was kann ich nun unternehmen? Langsam vergeht mir die Lust auf diese Wohnung.

aqua

Äh?

Was hat das mit meinen Fragen zu tun?

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