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poischen hat diese Frage gestellt
Ich habe 7 Monate in einer WG gewohnt und bin zum 1.12. ausgezogen. Bereits bei Einzug hatte das Zimmer eine rot gestrichene Wand.

Ich hatte als Untermieterin einen Vertrag bei der Hauptmieterin, das war allerdings kein spezieller Untermietervertrag sondern ein normales Mietvertragmuster von immobilienscout24, wobei "Mietvertrag" durchgestrichen und "Untermietervertrag" per Hand drüber geschrieben ist.

In diesem Vertrag steht ich hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und müsse beim Auszug das Zimmer jediglich Besenrein hinterlassen.

Ich habe keine schriftliche Kündigung eingereicht, da es in der WG bisher üblich war, dass man bei Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen wird.
Jetzt möchte aber meine Nachmieterin erst ihren Mietvertrag unterschreiben und die Miete und mir meine Kaution überweisen sobald die rote Wand weiß gestrichen ist.

Leut meiner bisherigen Hauptmieterin muss ich die Renovierung vornehmen und deshalb hat meine Nachmieterin von meiner Kaution Farbe gekauft und ich solle nun das Zimmer renovieren, was ich am Wochenende machen werde, damit die Miete gezahlt wird und ich wenigstens noch einen Teil meiner Kaution bekomme.

Meine Fragen nun:
Ist mein Mietvertrag überhaupt gültig?
Wer müsste rechtlich gesehen die Renovierung vornehmen und die Kosten tragen?
Wenn ich die Renovierung gemacht habe, kann ich dann die Kosten einfordern, wenn ich es nicht hätte machen müssen?

2 Kommentare zu „Renovierung nach Auszug aus WG?”

Bladder Experte! 10.12.2011 08:48

Das Problem sind diese außerhalb des Mietrechts liegenden Absprachen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

1. Sie akzeptieren den jetzigen Vorschlag der Nachmieterin und haben ruhe oder

2. Sie wenden das Mietrecht an. Danach wäre der Mietvertrag und der geschilderte Inhalt rechtmäßig. Also auch "besenrein"!
Allein die Vorstellung, dass die Nachmieterin Einfluss auf die Kaution hat, ist schon absurd. Die Kaution und deren Regelung unterliegt in einem solchen Mietverhältnis einzig dem Hauptmieter, denn er ist dem Vermieter gegenüber haftbar. Die Kaution zahlt der Hauptmieter aus!
Und natürlich geht eine Kündigung im Mietrecht nur schriftlich.

data100data100 Profi 10.12.2011 23:43

Wie Bladder schon geschrieben hat einfach schriftlich den Untermietvertrag mit einer First von 3 Monaten kündigen und das Zimmer Besenrein hinterlassen. Ich würde mich auf keinen dazu hinreißen lassen irgendetwas zu streichen denn dazu besteht überhaupt kein Anlass. Im Mietvertrag steht Besenrein und die Renovierung ist dann Sache des Hauptmieters Wenn die Hauptmieterin von Ihrer Kaution die Farbe bezahlt hat ist das das Problem der Hauptmieterin. Sie muss ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses die volle Kaution zurückzahlen.

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