Bladder 10.12.2011 08:48
Das Problem sind diese außerhalb des Mietrechts liegenden Absprachen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
1. Sie akzeptieren den jetzigen Vorschlag der Nachmieterin und haben ruhe oder
2. Sie wenden das Mietrecht an. Danach wäre der Mietvertrag und der geschilderte Inhalt rechtmäßig. Also auch "besenrein"!
Allein die Vorstellung, dass die Nachmieterin Einfluss auf die Kaution hat, ist schon absurd. Die Kaution und deren Regelung unterliegt in einem solchen Mietverhältnis einzig dem Hauptmieter, denn er ist dem Vermieter gegenüber haftbar. Die Kaution zahlt der Hauptmieter aus!
Und natürlich geht eine Kündigung im Mietrecht nur schriftlich.
data100data100 10.12.2011 23:43
Wie Bladder schon geschrieben hat einfach schriftlich den Untermietvertrag mit einer First von 3 Monaten kündigen und das Zimmer Besenrein hinterlassen. Ich würde mich auf keinen dazu hinreißen lassen irgendetwas zu streichen denn dazu besteht überhaupt kein Anlass. Im Mietvertrag steht Besenrein und die Renovierung ist dann Sache des Hauptmieters Wenn die Hauptmieterin von Ihrer Kaution die Farbe bezahlt hat ist das das Problem der Hauptmieterin. Sie muss ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses die volle Kaution zurückzahlen.