Neelia hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mal ein Anliegen und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Aufgrund von Schimmel wurden vor einigen Jahren in einem unserer Räume Kalzium-Silikatplatten an zwei Außenwänden angebracht. Diese wurden fehlerhaft aufgetragen, sodass die Arbeit nun erneuert werden musste.
Zwei Sachverhalte stehen nun zur Debatte:
1. Die Trockenfirma bringt nun einen Wandbelag auf, der nicht zu den anderen beiden Innenwänden passt (Raufaser vs. Rollputz). Die beiden Innenwände selbsttätig zu bearbeiten, sodass sie zu den Außenwänden passen, bringt einen erheblichen Zahlungsbetrag auf unserer Seite mit sich.
Meine Frage: Wie weit ist die Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet, in einem Zimmer für einen gleichen Wandbelag in einem Raum zu sorgen?
2. Die Trockenfirma hat am 10.6. mit den Bauarbeiten begonnen und kann sie frühestens am 5.7. beenden. In diesem Zeitraum kann das Zimmer nicht genutzt werden.
Meine Frage: Kann man hier eine Mietminderung vornehmen?
Ich danke euch für eure Antworten.