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Hallo
Unsere Hausverwaltung möchte wegen wiederholt notwendigen Rohrreinigungen in Sammelabflussleitungen die Kosten auf Mieter umlegen. Sie beruft sich auf einen Aushang, der das Einleiten von heissem Fett untersagt.
Mitarbeiter der Rohrreinigungsfirma sagten, dass das 70-iger Rohr immer mit Fett zugestzt würde und man daran nichts ändern kann. Es sei eine Fehlentwicklung.
Kennt jemand Urteile oder änliche Fälle ?
Danke