Druid hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
mein Problem betrifft die Rückzahlung der Kaution.
Bei Wohnungsübergabe wurde eine Art "Übergabeprotokoll" ausgehändigt. Die Kaution wurde in Bar bezahlt.
Nach Ende der Mietzeit hat der Vermieter die Wohnung abgenommen (ohne Protokoll-nur darauf hingewiesen was circa im Protokoll stand) und eine kleine abgesplitterte Leiste und ein paar kaputte Gläser bemängelt und das die Wohnung nicht sachgemäß gesäubert wurde (nur Kleinigkeiten, wie Schränke nicht ausgewischt etc). Ich wurde gefragt ob ich die Wohnung nochmal putzen will oder ob er mir das in Rechnung stellen soll. Ich habe alle bemängelten Stellen gesäubert und eigentlich noch einmal die ganze Wohnung geputzt.
Dann nach Auszug aus der Wohnung hat der Vermieter knapp eine Monatsmiete einbehalten - ohne Auflistung der Mängel und wofür er die Miete einbehalten hat. Anscheinend hat er die Leiste für viel Geld reparieren lassen ohne mir eine Frist für die Behebung zu setzen bzw. Rücksprache zu halten. Weil er zuvor gesagt hatte, dass er versucht die Leiste zu kleben aber wenn der „Fachmann“ sagt das es nichts bringt, den ganzen Schrank ersetzt, was so circa 100 Euro kosten würde.
Falls meine Annahmen stimmen, habe ich aber trotzdem keine Rechnung darüber erhalten, sondern einfach ein Drittel meiner Kaution weniger zurückbekommen – also dreimal so viel wie „vereinbart“.
Wie kann ich nun dagegen vorgehen, ist das überhaupt möglich?
Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Gruß