Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
composer hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir haben folgendes Problem!
Vor ca. 2 Jahren bezogen wie eine Neubau - Mietwohnung im Erdgeschoss mit Terrasse.
Nach ungefähr einem halben Jahr setzten wir ein paar Pflanzen und Sträucher als Sichtschutz in die Wiese.
Dies wurde von der Vermietergesellschaft mündlich gewährleistet.
Darüber hinaus befand sich der Rasen in einem katastrophalen Zustand, mit Schotter, Kies und teilweise Glasscherben.
Die Pflege des Rasens übernahmen einige der Erdgeschossbewohner aus eigener finanzieller Leistung.
Nun ist es zu Beschwerden von oberen Wohnungen gekommen,
hauptsächlich war es der Neid, der diese Parteien veranlasst hat, beim Vermieter zu klagen.

Nach knapp 2 Jahren sieht der Rasen und die Anlage wieder begehbar und schön aus, Dank der Investitionen der EG - Mieter.

Nun fordert die Vermietergesellschaft den kompletten Rückbau der mit viel Liebe eingesetzten Pflanzen und Sträucher rund um die Terrassen, in den Ursprungszustand!

Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.

Kann uns jemand weiterhelfen?
Wer ist nun im Recht?

1 Kommentar zu „Rückbau von Bepflanzungen in einer EG -Mietwohnung ”

Berthelstal Experte! 30.09.2011 09:00

Die Pflege des Rasens übernahmen einige der Erdgeschossbewohner aus eigener finanzieller Leistung.
Nun ist es zu Beschwerden von oberen Wohnungen gekommen,
hauptsächlich war es der Neid, der diese Parteien veranlasst hat, beim Vermieter zu klagen.


Ihr Engagement ist aus meiner Sicht sehr löblich, aber aus der Sicht Ihrer Mitbewohner sogar beklagenswert.
Daraus können Sie aber kein Recht fordern.
Der Gegenstand der Beschwerde ist leider nicht bekannt. Da reicht die Begründung "Neid" leider nicht; ist Ansichtssache.

Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.


Die gemeinsame Nutzung des Gartens haben Sie doch garnicht bemängelt undwird auch nicht eingeschränkt. Soweit gut!

Es muß im Mietvertrag nicht aufgeführt werden, das keine Bepflanzung stattfinden darf.
Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist noch lange nicht erlaubt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.