Berthelstal 30.09.2011 09:00
Die Pflege des Rasens übernahmen einige der Erdgeschossbewohner aus eigener finanzieller Leistung.
Nun ist es zu Beschwerden von oberen Wohnungen gekommen,
hauptsächlich war es der Neid, der diese Parteien veranlasst hat, beim Vermieter zu klagen.
Ihr Engagement ist aus meiner Sicht sehr löblich, aber aus der Sicht Ihrer Mitbewohner sogar beklagenswert.
Daraus können Sie aber kein Recht fordern.
Der Gegenstand der Beschwerde ist leider nicht bekannt. Da reicht die Begründung "Neid" leider nicht; ist Ansichtssache.
Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.
Die gemeinsame Nutzung des Gartens haben Sie doch garnicht bemängelt undwird auch nicht eingeschränkt. Soweit gut!
Es muß im Mietvertrag nicht aufgeführt werden, das keine Bepflanzung stattfinden darf.
Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist noch lange nicht erlaubt.