Gast
hi,
eine Wasseruhr muß nicht eingebaut werden, baut der Vermieter eine ein, so müssen Sie mit Mehrkosten rechnen, da dies zu einer "Modernisierung) gehört also kann der Vermieter gemäß § 559 BGB die Miete etwas erhöhe !
Die Glasversicherung kann der Vermieter umlegen:
Sach- und Haftpfichtversicherungskosten Umlagefähig sind die Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm- und Wasserschäden, die Glasversicherung sowie die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Rechtsschutz-, einer Mietausfall- oder Reparaturkostenversicherung des Vermieters dürfen jedoch nicht als Nebenkosten abgerechnet werden.