edy 08.02.2010 13:13
Hallo chihiro76,
Ich würde mich erst an den Vermieter wenden ( Gebäudeversicherung).
Hausratversicherung würde ich erst ein-
schalten, wenn Gebäudevers. nicht
vorhanden ist.
lg
edy
Berthelstal 08.02.2010 14:07
Was in Ihrer Police der Hausratversicherung steht, kann man hier besten Willen nicht ergründen.
Die Schadenursache erscheint mir allerdings noch nicht ganz klar zu sein. Allein aus Ihren Aussagen ergibt sich kein klares Bild.
Wenn in Ihrer Toilettenraum ein Wasserrohr platzt und Sie dieses auf Frostschäden zurückführen, ergibt sich zwangsläufig die Frage nach der Frostsicherheit in Ihrer Toilette und er damit verbundenen Sorgfaltspflicht zur Verhinderung eines solchen Malheurs. Ich kenne das Objekt nicht und mache Ihnen deshalb auch keinen Vorwurf, aber schlimmstenfalls könnte der Verwalter ähnliche Überlegungen anstellen. Lehnen Sie sich deshalb nicht allzuweit aus dem Fenster und warten mal ab.
chihiro76 08.02.2010 15:44
Es geht schließlich auch nicht um meine Hausratsversicherung.
Sondern um einen Wasserschaden, bei dem insg. vier Wohnungen geschädigt wurden - wir am meisten. Der Frostschaden lang nicht in oder an der Toilette, sondern weiter unten in der Leitung. Und hat mit uns nichts zu tun, dass möchte ich an dieser Stelle jetzt einfach mal als gegeben setzen, zumal es von Seiten des Klempners, sowie der Hausmeisterfirma bestätigt wurde.
Noch während wir mit der Tockenlegung beschäftigt waren, legten uns Klempner/Hausmeister u. dessen Assistenten nahe, sämtliche Schäden fotographisch festzuhalten u. dann BEI DER VERWALTUNG geltend zu machen. Für mich war der Gedanke überraschend - und da ich bisher völlig unterschiedliche Meinungen gehört habe, dachte ich, frage ich auch mal hier...
Berthelstal 08.02.2010 16:20
Wie ist es technisch möglich, wenn die Wasserleitung unter Ihnen beschädigt ist, das bei Ihnen aus der Toilette Wasser ausdringt. Bekanntlich fließt Wasser bergab. Ich kapier das nicht.
chihiro76 08.02.2010 16:40
Die Angelegenheit ist eine wirklich seltsame Geschichte, über die man evt. sogar einen witzigen Animefilm drehen könnte.
Nur soviel: Was die Toilette zum Überlaufen brachte, war zunächst die Badwanne der Nachbarn! Die Wohnung ist ebenfall eine Maisonette. Bei ihnen floss das Wasser nicht ab. Da er an Heiligabend keinen Klempner rufen wollte, schüttete er reichlich Rohrfrei oder irgendeine andere fiese Chemikalie rein. Der ganze Kram kam dann bei uns im oberen Badezimmer raus, u. zwar im Klo (bei uns ist oben außerdem eine Dusche, nebenan ein Klo). Bis die Klempner herausfanden, dass wir (wie auch immer) zusammenhängen, vergingen unübertrieben zwei Stunden (sie stellten erst im Keller alles ab u. konnten sich nicht erklären, warum immer mehr Wasser aus unserer Toilette kam).
Am 26. fuhren wir dann in Urlaub. Als wir am 4. zurückkehrten, erklärten die Nachbarn, die Klempner hätten bei ihnen "die Wand geöffnet und alles behoben"; die Überschwemmung sei auf Frostschäden u. evt. "schweren Pfusch am Bau" zurückzuführen. Genau einen Tag später tauchte eine Frau aus der 3. Etage bei uns auf u. bat uns, auf keinen Fall im oberen Bad den Wasserhahn aufzudrehen, denn bei ihr "käme es aus der Decke"... Am nächsten Tag rief uns die Verwaltung an u. fragte nach einer Telefonnummer von Herrn X. - den Bewohner einer kleinen Einzimmerwohnung zwischen unseren Maisonettes, der äußerst selten Zuhause ist. Anscheinend könnte dort der Herd des Übels liegen. Leider kennt ihn niemand...
Unser Bad ist inzwischen wieder nutzbar. Außerdem schickte die Verwaltung eine Firma, um den Boden (Parkett) zu inspizieren (die entgültige Untersuchung steht noch aus).
Für uns stellt sich also als nächstes die Frage, ob Hausmeisterteam u. Klempner damals Recht hatten, was die Meldung der (geringfügigen) Sachschäden angeht.
blaumachtgluecklich 09.03.2010 17:55
Hallo,
habe gerade ein ähnliches Problem. Wurde denn nun der eigene Aufwand für Reinigung usw. von der Versicherung reguliert? Falls ja, was kann man denn dafür ansetzen?