Susanne
Falls Du nicht zum Anwalt willst:
Da der Keller nicht nutzbar ist kannst Du 3-5% Mietminderung ansetzen, wenn Dir der Keller lt. MV zugesichert ist.
Bacardihh
D.h. der Vermieter muss es reparieren. Was ist mit den verschimmelten Sachen? Muss der Vermieter auch dafür aufkommen? Und, dass ich meine Sachen in einer Höhe von 15 cm lagern soll ist auch quatsch, oder???
Danke im vorraus für die Antworten
Ghostraider
Sicher, wenn der Vermieter Dir einen Gabelstapler stellt und Europaletten kannste die Sachen 15 cm hochlagern und bei einer Überschwemmung besser in den Keller des Vermieters transportieren.
Nein das ist voller Blödsinn, das steht nirgendwo geschrieben.
Wenn es Vermieterschuld ist das der Keller nass wird, das heißt das er es mit einer Reparatur abstellen kann muss er oder seine Versicherung auch für Schäden an deinem Eigentum aufkommen.
Gruß
ghost
Bacardihh
Ich danke euch für die Hilfe.
Gruß Sascha