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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem ergab sich heute bei der Schlüsselübergabe mit dem Vermieter:

Die Duschwand, die bei Übernahme funktionstüchtig war, ist im Laufe der Mietdauer (2,5 Jahre) in Mitleidenschaft gezogen worden. Ein Laufrad war gebrochen und dadurch ist auch eine Führungsschiene rausgebrochen.
Laut Vermieter kann man diesen Schaden nicht durch Ersatzteile oder Reperatur beheben, sondern nur durch Austausch der gesamten Duschwand. Beide Seiten sind sich auch klar darüber, dass es eine sehr preisgünstige Baumarkt-Duschwand ist. Der Vermieter behauptet jedoch felsenfest, das der Schaden nur durch rohe Gewalt hervorgerufen worden sein kann.

Jedenfalls bin ich der Meinung, dass diese Abnutzungserscheinung der Duschwand normal ist und mir nur maximal anteilig in Rechnung gestellt werden kann.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Zu welchem Anteil muss ich mich hier beteiligen?

Danke für eure Antworten!!!

0 Kommentare zu „Schadensbeteiligung bei Schlüsselübergabe”

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