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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 erhalten. Darin wird eine Nachzahlung von über 500 EURO gefordert. Als ich das gelesen habe, war ich ganz schön geschockt. Jetzt haben sich aber mehrere Fragen aufgetan.

1. Zu fünf der sechs aufgeführten Punkte ist kein Nachweis dabei. Also für Wasser, Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung, Hausmeister. Da stehen einfach Gesamtbeträge und mein Anteil ist dann über das Verhältnis der Wohnfläche bestimmt. Kann ich für all diese Punkte eine Kopie der Originalrechnung verlangen? Der Vermieter kann sich sonst ja irgendwelche Zahlen aus den Fingern saugen.

2. Habe (BLÖDERWEISE!!!) erst jetzt den Mietvertrag aufmerksam gelesen. Da steht Wasser und Müll werden nach Verrechnungseinheiten umgelegt. Diese Verrechnungseinheiten sind aber nicht weiter beschrieben. Sondern da steht eben nur nach Verrechnungseinheiten. Jedenfalls hat der Vermieter jetzt auch bei Wasser und Müll das Wohnflächenverhältnis verwendet, um meinen Anteil auszurechnen. Ist das in Ordnung? Immerhin verbrauche ich ja nicht so viel Wasser wie eine vierköpfige Familie.

3. Für die Heizkosten hat der Vermieter eine Abrechnung beigelegt, die die Heizkosten im Zeitraum vom 01.06.04-31.05.05 wiedergibt. Die Nebenkostenabrechnung ist aber doch für den Zeitraum vom 01.01.04-31.12.04. Kann er das so machen? Mir fehlen da die Heizkosten vom 01.01.04-31.05.04. Außerdem zahle ich dann ja schon die Heizkosten für die ersten Monate von 2005. Der Vermieter hat in seiner Nebenkostenabrechnung allerdings auch für die ersten fünf Monate in 2005 den Heizkostenanteil der Nebenkostenvorrauszahlung berücksichtigt.

Also, mich interessiert einfach ganz allgemein, wie das mit den Heizkosten ist, da die Nebenkostenabrechnungen doch für ein Kalenderjahr erstellt werden, die Heizkosten aber oft unterjährig ermittelt werden. Wie ist denn da eigentlich die korrekte Vorgehensweise?


Hoffe, mir kann jemand Antworten auf meine Fragen geben.

Viele Grüße 34crmo4
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + fragen

0 Kommentare zu „Fragen zur Nebenkostenabrechnung 2004”

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