AMAyer 16.07.2009 07:30
Sie wissen es doch, ein Vermieter ist ein gieriger Knecht des Geldes der Macht, welcher nur nach Miete giert!
Bei Ihrem massiven ernst zunehmenden und vor allem gesundheitsschädlichem Problem(en) sollten Sie unbedingt zu meiner Anmerkung noch einen weiteren vor Ort ansässigen Fachmann zu rate ziehen. Dies kann ein Anwalt sein oder die Kollegen vom örtlichen Mieterbund!
Schimmel:
Fordern Sie den VM schriftl. auf, den angezeigten Mangel innerhalb von ca. 14 Tagen zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen oder wie üblich mit der "Sie lüften nicht richtig" Ausrede, so zeigen Sie dem VM Ihre Recht auf und kürzen die Miete!
Lassen Sie prüfen, ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Sollte sich dies herausstellen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Whg! Unter Umständen wird Ihr VM sogar Ihnen gegenüber (Umzugskosten usw) schadenersatzpflichtig.
Die eigenmächtige Mietminderung ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs rechtens, weil der Vermieter die Wohnung und die dazugehörigen Einrichtungen in einem makellosen Zustand übergeben und sie in diesem Zustand halten muss. Wenn Mängel auftreten, muss der Vermieter sie beseitigen. Was viele Mieter nicht wissen: "Solange der Mangel nicht beseitigt ist, sind sie berechtigt, die Miete eigenständig um einen angemessenen Betrag zu reduzieren", sagt der Kölner Mietrechts-Anwalt Arno Klempert. Dabei sei es unerheblich, ob der Mangel vor oder nach Abschluss des Mietvertrages bestanden habe.
AM
Michael555 16.07.2009 10:16
Hallo, danke für die schnelle Antwort. In der Wohnung möchte ich bleiben. Mir geht es nur ums beseitigen. Wenn ich den Brief heute verschicke per Einschreiben, bis wann muss die Frist gesetzt werden (14 Tage), bis zum 30.07.2009?
Was ist ein angemessener Betrag, den ich als Mietminderung durchsetzen kann?
Michael555 28.07.2009 13:43
Hallo,
die Frist ist fast abgelaufen und bisher kam noch keine Rückmeldung vom Vermieter. Würde jetzt wie mir oben bereits geraten wurde, einen Gutachter vom Gesundheitsamt kommen lassen, der sich den Schimmelbefall mal ansieht.
Wie sieht es aber mit der Mietminderung aus; ab wann kann ich diese geltend machen. Schon ab der 14Tage-Frist oder erst nach der 14Tage-Frist, die ich dem Vermieter gewährt habe?
Danke
Michael