Gast
hallo,
bin zwar kein fachmann, wie lange haben sie den in der wohnung gewohnt, sind die fristen zur renovierung aufgelaufen ?
Sind im Mietvertrag keine Regelungen enthalten so gelten die von der Rechtsprechung bei Schönheitsreparaturen für angemessen erklärten Fristen:
3 Jahre für Küchen, Bäder und Duschen
5 Jahre für Wohn- und Schlafräume
7 Jahre für andere Nebenräume
und steht im mietvertrag auch, das sie wärend der mietzeit renovieren müssen und zusätzlich beim auszug ? dann wären beide sachen nichtig !
Gast
Hallo Holger,
im Mietvertrag steht nur der o.g. Satz "Der Mieter trägt die Kosten für die Schönheitsreparaturen". Sonst nix. Weder Fristen, noch dass bei Auszug ren. werden muss.
Wir wohnen jetzt 2,5 Jahre dort und werden bestimmt noch ein paar Jahre dort wohnen bleiben. Mich interessiert nur mal die Rechtslage.
Grüße
Peter