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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie bekannt, muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum vorliegen. Wie ist es jedoch, wenn diese fehlerhaft war und korrigiert wird? Konkret liegt der Fall so:

Abrechnung für 2004 kam im November, Guthaben von 400Euro (sonst war immer eine Nachzahlung fällig, erstmals ein Guthaben!).
Guthaben wurde nicht ausgezahlt, trotz mehrmaliger Anmahnung.

Letzte Woche kam ein Schreiben: Abrechnung war fehlerhaft, da falscher Umlageschlüssel angewandt wurde. Korrektur erfolgt derzeit und neue Abrechnung wird nachgereicht.

Ist das rechtens? Was ist, wenn jetzt statt Guthaben eine Nachzahlung gefordert wird?

Danke im voraus!

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung - Korretkur - ist das zulässig?”

fin Experte!

Das ist rechtens. Wenn ein Fehler auftrat und korrigiert werden muss, so kann noch bis zum Absendezeitraum hinaus korrigiert werden.
Sie selbst können die Abrechnung ja dann prüfen ob alles stimmt.

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