bitteumrat 07.03.2010 19:33
Ich denke du meinst, ob der VERMieter eine Schufa auskunft verlangen darf. Oben schreibst du nämlich "Mieter".
Verlangen darf er das sicher, ob du es tun möchtest, bleibt dir überlassen.
Bei meiner letzten Wohnung musste ich sowas auch einholen und vorlegen. Ich hab die Wohnung bekommen, trotz 2 Einträgen mit Schulden. Der Vermiter sagte mir damals, das es ihm mehr um die Ehrlichkeit ginge, als um die Einträge selber.
2 Interessenten hätten die Vorlage verweigert und wären für ihn deshalb sofort ausgeschieden.
Wenn du also nichts vorlegen möchtest, hast du eventuell gleich keine Chance mehr.
Das ist also nichts ungewöhnliches! Bei unserer Wohnungsuche damals, haben einige Vermieter uns danach gefragt
edy 07.03.2010 19:49
Hallo bierindosen ,
Er kann eine Selbstauskunft bei der Schufa
verlangen.
oder:
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/solvenzcheck.html
Wenn in einer negativen Schufa steht, das
der angehende Mieter Verträge nicht ein-
hält( nicht bezahlt),Und hoch verschuldet ist,kann der VM doch annehmen das die
Miete auf Dauer auch nicht bezahlt wird.
Bei Mobilfunkverträgen (ohne Handy) ge-
hört dir ja irgendwann auch nichts.
lg
edy
Berthelstal 08.03.2010 08:38
@edy und @bitteumrat haben bereits alles gesagt.
"Man kauft ja nix auf Raten, was einem irgendwann gehört." Diese Meinung ist leider etwas zu kurz gesprungen.
Sie "kaufen" doch auf Raten, nämlich die Leistungen der Nebenkosten und die Wohnung an sich. Sie kaufen zwar keinen Gegenstand, aber ein Nutzungsrecht.
Übrigens auch ein nicht bezahlter Gegenstand gehört Ihnen aber auch dann erst, wenn er vollständig bezahlt ist.