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Frett hat diese Frage gestellt
Seit sieben Monaten wohnen meine Freundin und ich nun in einer neuen Wohnung. Bei Vertragsabschluss wurde vereinbart, dass die Miete monatlich von der Wohnbaugesellschaft eingezogen wird und eine Einzugsermächtigung haben wir ausgestellt. Jetzt ist aufgefallen, dass bisher noch keine einzige Miete abgebucht wurde und ich frage mich, inwieweit uns die Schuld trifft, wenn wir uns nicht melden??? Müssen wir z.B. für Verzugszinsen o.ä. aufkommen??? Die Zahlungsmethode "Lastschriftverfahren" ist übrigens auch vertraglich fixiert.

0 Kommentare zu „"Schuld", wenn Miete nicht eingezogen wird?”

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