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Holzmann-Beschäftigte haben umsonst gearbeitet - Kein Geld für Überstunden
Die Mitarbeiter der insolventen Baufirma Philipp Holzmann AG bekommen kein Geld für ihren Beitrag zur letztlich fehlgeschlagenen Rettung des Unternehmens.



Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Grundsatzurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor, das die nachträgliche Bezahlung von fünf vereinbarten Überstunden ablehnte. Die Richter wiesen in einem Musterverfahren die Klage eines ehemaligen Beschäftigten der Firma Holzmann gegen den Insolvenzverwalter des Frankfurter Unternehmens zurück.



Im Rahmen eines Sanierungstarifvertrags waren fünf Überstunden vereinbart worden, die zunächst nicht bezahlt, sondern einem Arbeitszeitkonto gut geschrieben werden sollten. Nachdem die Sanierung fehlgeschlagen war und im Juni 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, verweigerte der Insolvenzverwalter die Bezahlung der Überstunden.



Das Gericht wies im Urteil darauf hin, dass die Bezahlung der Überstunden in dem Tarifvertrag ausdrücklich vom Vorliegen eines Überschusses im Jahresabschluss abhängig gemacht worden ist. Nachdem aber "trotz aller Bemühungen der Beteiligten" kein Gewinn mehr habe erwirtschaftet werden können, ist auch die Grundlage für einen Zahlungsanspruch entfallen.



LAG Hessen, Az.: 7 Sa 1416/04

dpa v. 01.08.2005

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