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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Streit zwischen Mieter und Vermieter <br />
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Tritt in einer Wohnung Fogging auf, so streiten Mieter und Vermieter oft darüber, wer für die Schwärzungen verantwortlich ist. Eine Frau hatte eine neue Wohnung bezogen. In der Heizperiode traten plötzlich sehr starke Verschmutzungen an Wänden, Decke und Möbeln auf. <br />
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Die Mieterin war entsetzt, kündigte die Wohnung fristlos und minderte für die Zeit, die sie noch in den geschwärzten Räumen blieb, die Miete um rund 50 Euro. Die Vermieterin wollte sich darauf nicht einlassen. Sie behauptete, die Mieterin habe die Verschmutzungen durch unsachgemäße Nutzung selbst verursacht und äußerte die Vermutung, dass sie in den Räumen, die vorher völlig intakt gewesen seien, Petroleum oder ähnliche Stoffe abgebrannt habe. Die Mieterin bestritt dies. Es kam zum Prozess. <br />
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Das Landgericht Ellwangen gab der Mieterin Recht. Wenn sich die Ursache des Fogging, wie hier, nicht aufklären lasse, sei von einem Wohnungsmangel auszugehen, für den der Vermieter einstehen müsse. <br />
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Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Vermieter beweisen könne, dass die Verschmutzungen auf falsches Verhalten des Mieters zurückzuführen seien. Dies habe die Vermieterin zwar vermutet, aber nicht bewiesen. Da die in der Wohnung aufgetretenen Schwärzungen sehr stark gewesen seien, habe die Mieterin das Recht gehabt, die Miete um 50 Euro zu mindern und den Mietvertrag fristlos zu kündigen, so die Richter. <br />
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Aktenzeichen: Landgericht Ellwangen 1 S 244/00. <br />
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Wenn Kältebrücken schuld sind <br />
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Mögliche Ursachen für das Fogging sind beispielsweise Kältebrücken - in derartigen Fällen ist der Vermieter allein für die Behebung dieses Mangels verantwortlich, so die Rechtsanwaltskammer Berlin. <br />
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Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 13 S 345/01). Im verhandelten Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter dazu aufgefordert, die Schwärzungen zu beseitigen. <br />
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Dieser war jedoch der Auffassung, dass es sich dabei um Dekorationsmängel handle, um die sich der Mieter im Rahmen von Schönheitsreparaturen selber kümmern muss. Der vom Gericht bestellte Sachverständige fand heraus, dass eine Kältebrücke für die Flecken verantwortlich war. Temperaturunterschiede von bis zu acht Grad sorgten dafür, dass Rußpartikel von der Luft angesogen wurden und sich an den Wänden ablagerten. Für solche baulichen Ursachen für Fogging ist nach Ansicht der Richter allein der Vermieter verantwortlich. <br />
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Aktenzeichen: Landgericht Duisburg 13 S 345/01. <br />
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(sueddeutsche.de/ Anwalt-Suchservice/ dpa)
Stichwörter: wohnung + schwarze

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