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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mal folgende Fragen an euch.
Also es ist so das wir im Moment eine 2-Zimmer Wohnung haben, diese wird uns jetzt aber zu klein. Wir wohnen hier erst seit Oktober 2004 also ca. 1,5 Jahre.
In einer Vereinbarung zum Mietsvertrag steht folgender Satz: "Bei einer Mietdauer unter 2 Jahren ist ein Verwaltungsaufwand von EUR 250 an den Vermieter zu zahlen"
Ist das den wirklich rechtlich so ok??? Wer kennt sich da aus?
Kann mir wer helfen???

LG Kerstin
Stichwörter: verwaltungsaufwand + auszug + jahren

2 Kommentare zu „Verwaltungsaufwand bei Auszug vor 2 jahren”

baerchen1988

hallo
wenn du diese vereinbarung unterschrieben hast dann musst du das zahlen
ob rechlich oder nicht rechtlich unterschrieben ist unterschrieben

Susanne Experte!

Diese Vereinbarung ist sicher zulässig. Allerdings gibt es auch Klauseln, die rechtlich gesehen nichtig sind, auch wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Die Antwort von Bärchen ist daher nicht so ganz richtig.

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