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markymark666 hat diese Frage gestellt

Ich habe folgende Frage:
In meiner Wohnanlage wurde anfangs der letzten Heizperiode (01.07.2006 - 30.06.2007) ein elektronisches Heizungsablesesystem installiert. Laut der jetzt vorliegenden Abrechnung war das System defekt, weshalb nun die Kosten (Zitat) " auf Grundlage der Durchschnittswerte der vergangenen zwei Abrechnungsperionden ermittelt werden."
Ich wohne erst seit zwei Jahren in der Anlage, so dass über meinen Wohnzeitraum nur eine Heizperiode zuvor vorliegt. (wird etwa rechtmässig über die eine Periode der Vormieter mit gemittelt?)

Aufgrund dessen steigen meine verbrauchten Einheiten von 30,20 auf 57,40 (90%) und ich habe eine Nachzahlung von über 400€ zu leisten.

Nun wohnen wir zu zwei in einer Vierzimmerwohnung und heizen eher wenig.

Kann mir rechtmässig ein derartiger Nachteil aufgrund des Ausfalls des Ablesesystems welchen ich nicht zu vertreten habe, entstehen?

Darf auf über die Heizkosten der Vormieter mit gemittelt werden?

Kann ich verlangen, dass meine letzte und bisher einzige Abrechnung als Schätzgrundlage dienen muss?

0 Kommentare zu „Steigerung der Verbrauchskosten nach Totalauffall des elektronischen Heizungsablesesystems in der gesamten Wohnanlage”

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