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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Frage: Mein Nachbar geht für drei Jahre ins Ausland und gibt dafür seine Wohnung in Deutschland auf. Er bleibt aber bei seinen Eltern behördlich angemeldet, die aber 600 Kilometer von hier entfernt wohnen. Da er weiterhin Post kriegt und auch online immer wieder mal was bestellt, was er sich nach Deutschland liefern lassen will, hat er mich gefragt, ob ich die Sendungen für ihn annehmen kann, was ich gerne tun würde - denn wenn er mal in Deutschland ist, dann eher hier in der Gegend als bei seinen Eltern.
Nun also die Frage: Darf ich seinen Namen unter meinen Namen an Klingelschild und Briefkasten anbringen, ohne dass er bei mir angemeldet ist - und zwar nur, um Post und Paketdienst die Sache zu erleichtern, falls das "Bei Gerd Mustermann" mal nicht in der Empfängeradresse steht?

Vielen Dank!

Gerd
Stichwörter: name + briefkasten + fremder + klingel

1 Kommentar zu „Fremder Name an Klingel und Briefkasten?”

Der_Mario Experte!

Soweit ich weiß, gibt es keine generell gültigen Vorschriften, wie ein Briefkasten zu beschriften ist. Möglicherweise gibt es örtliche Vorschriften, das müsstest Du dann aber bei Deiner Stadt/Gemeinde erfragen.

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