benf hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich befinde mich gerade im Auszug aus einer Mietwohnung, die ich lediglich 6 Monate bewohnte. Der Mietvertrag sieht vor, dass ich die Wohnung besenrein abgebe. Schönheitsreparaturen wären lt. Mietvertrag erst 3 Jahre nach dem Auszug in Küche, Bad und Dusche vorzunehmen, somit hinfällig.
Mein Vermieter hat, nachdem ich die Kündigung per Einschreiben an ihn übermittelte, keinen Kontakt mit mir aufgenommen. Hierfür hat er stattdessen seine Maklerin beauftragt. Diese rief mich umgehend an und bat mich die Wohnung wieder in den Zustand herzustellen, wie ich sie beim Einzug vorfand. Das beinhaltet lt. ihrer Aussage auch das Ausbessern von abgewohnten Elementen.
Nun habe ich die Wohnung gefegt, gesaugt und gewischt, sowie auch alle Fenster geputzt. Abnutzungserscheinungen an den Wänden, wie Abfärbungen der Couch oder farbige Striche durch den Schwingdeckel des Mülleimers, habe ich übermalt. Oder besser gesagt übertupft. Dies riet mir ein befreundeter Malermeister, der die Wohnung begutachtete. Lt. seiner Aussage sähe er keinerlei Bedarf eine der Wände komplett zu streichen, das Übertupfen der, sehr wenigen, sichtbar abgenutzen Stellen sei vollkommen ausreichend. Hinzu kommt, dass ich Nichtraucher bin. Nikotinrückstände od. Verfärbungen an den Wänden existieren also nicht.
Entsprechend habe ich mir einen kleinen Eimer weißer Farbe und einen Rundpinsel besorgt und die entsprechenden Stellen der weißen Wand übertupft. Was nun, wenn die Farbe an diesen Stellen Schatten wirft, weil die von mir gekaufte Farbe heller ist als die Farbe an der Wand? Kann der Vermieter mich dafür rechtlich belangen und von mir das komplette Streichen der Wohnung verlangen? Meinen Verpflichten bin ich nachgekommen und habe sogar mehr getan, als der Mietvertrag von mir fordert. Laut Mietrecht ist es darüber hinaus Sache des Vermieters die Wohnung zu streichen. Ist also mein Ausbessern, sofern sichtbare Schatten der Farbe zurückbleiben, rechtlich gesehen ein Schaden an der Wohnung oder lediglich das Resultat der von mir geforderten Schönheitsreparaturen?
Ich danke bereits jetzt für Antworten!