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Michelle hat diese Frage gestellt
hallo,

ich hätte eine frage, undzwar:

Mein Freund hatte seine Wohnung zum 31.12.07 gekündigt, wir mussten dann renovieren etc. bzw durch Verzug des Vermieters haben wir die Wohnung immernoch am Hals, da dieser sich nicht meldet.

Er wohnte ca 9 jahre dort und musste keine Kaution hinterlegen, eine Bekannte hatte mir nun gesagt, wenn man keine Kaution hinterlegt, muss man auch nicht renovieren und mann kann praktisch den schlüssel einfach in den briefkasten des vermieters schmeißen. Da ich etwas Skeptisch bin und dies für Falsch halte, wollte ich hier nachfragen, ob es das tatsächlich gibt und ob es dazu paragrafen gibt, etc.

ich hoffe ich bekomme schnell eine Antwort und danke bereits im vorraus.

MfG michelle schieder
Stichwörter: kaution + auszugwohnungsabnahme

2 Kommentare zu „Keine Kaution hinterlegt = keine Renovierung notwendig???”

Ghostraider Experte!

Wenn gekündigt wird hat man eine Kündigungsfrist die eingehalten werden muss.
Man kann nicht einfach den Schlüssel in den Briefkasten werfen sondern muss die Wohnung übergeben.

Die Kaution ist für Forderungen des Vermieters in Bezug auf Schäden und Nebenkostennachzahlungen.

Ob bei Auszug zu renovieren ist sagt die Schönheitsreparaturklausel bei Gültigkeit aus.
Ist diese Klausel ungültig brauch nicht renoviert werden. Ist diese Klausel gültig muss evtl ( kommt auf die Klausel an) renoviert werden.

Das bei Zahlung einer Kaution das Renovieren entfällt ist mir neu und stimmt vorne und hinten nicht.

Sie sollten zusehen das Sie so schnell wie möglich die Schlüssel los werden damit der Vermieter nicht noch weiter Miete beanspruchen will.

Am besten ist sofort einen Rechtsanwalt befragen wie Sie weiter vorgehen sollen.

Gruß
ghost

Michelle

vielen dank, das hat mir sehr weiter geholfen.

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