Ghostraider
Wenn gekündigt wird hat man eine Kündigungsfrist die eingehalten werden muss.
Man kann nicht einfach den Schlüssel in den Briefkasten werfen sondern muss die Wohnung übergeben.
Die Kaution ist für Forderungen des Vermieters in Bezug auf Schäden und Nebenkostennachzahlungen.
Ob bei Auszug zu renovieren ist sagt die Schönheitsreparaturklausel bei Gültigkeit aus.
Ist diese Klausel ungültig brauch nicht renoviert werden. Ist diese Klausel gültig muss evtl ( kommt auf die Klausel an) renoviert werden.
Das bei Zahlung einer Kaution das Renovieren entfällt ist mir neu und stimmt vorne und hinten nicht.
Sie sollten zusehen das Sie so schnell wie möglich die Schlüssel los werden damit der Vermieter nicht noch weiter Miete beanspruchen will.
Am besten ist sofort einen Rechtsanwalt befragen wie Sie weiter vorgehen sollen.
Gruß
ghost
Michelle
vielen dank, das hat mir sehr weiter geholfen.