edy 12.01.2010 21:07
Hallo LuniLuna,
einfach mal bei "google" schönheitsreperatur eingeben.
oder:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/schoenheitsreparaturen-pinselpause-fuer-mieter_aid_418748.html
lg
edy
redrose351 13.01.2010 12:15
natürlich gibt es diese Schönheitsreparaturklausel.
Ich bin allerdings der Meinung, man übergibt die Wohnung wieder in den Zustand an den Vermieter ab, wie man diese übernommen hat. Zum einen erspart das viel Ärger und hin und her. Zum anderen tauschen sich die Vermieter auch unter einander aus und verlangen oft eine Vorvermieterbescheinigung. Der neue Vermieter hat dann die Kontaktdaten des alten Vermieters und macht sich kundig wen er denn da einmietet.