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Mietminderung infolge Umbau durch Mieter
Der Mieter eines Hallengebäudes kann die Miete in voller Höhe mindern, wenn eine Lagerung von Gütern wegen des sich bildenden Kondenswassers nicht mehr möglich ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter die ursprünglich nur an drei Seiten geschlossene Halle mit Zustimmung des Vermieters selbst völlig umbaut hat.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 13.12.2002
24 U 181/01
OLGR Frankfurt 2003, 165