Susanne
Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist !!!
Ist eine Teppichreinigung vereinbart, so kann die auch vom Mieter gemacht werden, der Vermieter kann nicht vorschreiben dafür eine Firma zu engagieren.
Seppl0815
Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist !!!
Ist eine Teppichreinigung vereinbart, so kann die auch vom Mieter gemacht werden, der Vermieter kann nicht vorschreiben dafür eine Firma zu engagieren.[/quote:81440]
KANN es vom Mieter gemacht werden, oder MUSS es dann vom Vermieter gemacht werden. Denn ich habe gelesen, dass ein Mieter bei NORMALEN gebrauchsspuren (wie es auch bei mir ist, Sprich: keine Rotweinflecken oder ähnliches) nicht verpflichtet ist, die Reinigung zu übernehmen.
Und kann mir dann noch mal jemand bezüglich der Raufasertapete helfen??
DANKE
Susanne
KANN es vom Mieter gemacht werden, oder MUSS es dann vom Vermieter gemacht werden. Denn ich habe gelesen, dass ein Mieter bei NORMALEN gebrauchsspuren (wie es auch bei mir ist, Sprich: keine Rotweinflecken oder ähnliches) nicht verpflichtet ist, die Reinigung zu übernehmen.
Und kann mir dann noch mal jemand bezüglich der Raufasertapete helfen??
DANKE[/quote:d6507]
Wenn bei Auszug eine Teppichreinigung vereinbart ist, kann diese auch vom Mieter gemacht werden, auch wenn die Vereinbarung besagt, das müsse von einem Fachbetrieb gemacht werden-die Teppichreinigung bei Auszug gilt aber auf jeden Fall als Vereinbarung. (selbst wenn der VM danach den Teppich auswechseln würde)
Zu den Tapeten gilt das gleiche! Was ist im Mietvertrag vereinbart? Streichen oder neu Tapezieren. Wenn lediglich Streichen vereinbart ist, kann der VM nicht verlangen, dass Du neu tapezierst, egal wie der Zustand der Rauhfaser ist.
Möglicherweise sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen aus Deinem Mietvertrag gar nicht gültig, dann müßtest Du gar nichts machen....