fin
Hat denn der Zähler wirklich nur I H R E N Stromverbrauch angezeigt oder den einer WG oder gar eines ganzen Hauses?
sporsn
Es geht nur um MEINEN Zähler meiner 2 Zimmer Wohnung.
Und mal abgesehen davon, daß der Jahresverbrauch mit teilweise 12000KWH unheimlich (bzw. viel zu) hoch scheint, geht es mir auch darum inwieweit und auf welche Zeit und Höhe überhaupt solche Nachforderungen gestellt werden dürfen.
fin
Wenn Du immer, wie verlangt, den Zählerstand abgelesen hast und dann auch eine Jahresendabrechnung kam, kann normalerweise kein Geld mehr nachträglich gefordert werden.
Die Nachforderung müßte eindeutige Zeiträume beinhalten, z.b. "Nachforderung von... bis... + Jahreszahl",
Hast Du vor dem Wechsel des Zwischenzählers den alten Zähler abgelesen?
Wenn nicht, so muß der Zählerstand vom Versorgungsunternehmen notiert werden. Hier nach Unterlagen fragen. Der Verbraucher hat ein Recht dies zu erfahren und kontrollieren zu können. Wußte der Vermieter vom Wechsel der Zähler?