Susanne
Hallo brokfield,
im Normalfall kann man davon ausgehen, dass der TB zur Mietsache gehört, ohne dass im MV nochmals extra darauf eingegangen werden muss, wenn er bei Mietbeginn liegt.
Allerdings kann man bei Deinen Ausführungen auch darauf schliessen, dass Du ihn vom VORmieter übernommen hast.(?gegen Abschlag vielleicht?))
Die Einlassungen des VM lassen den Schluss zu, dass der TB zur Mietsache gehört.
Natürlich kann er den Ersatz wie gefordert nicht verlangen, es wird ein Abzug alt für neu gemacht, ausgegangen wird vom Anschaffungspreis des alten Teppichs und einer Lebensdauer von 10 Jahren. Du hättest also 30% des Anschaffungspreises des alten Teppichs zu zahlen.
Die Abnutzung ist allerdings mit der Mietzahlung abgegolten, wenn der Teppich zur Mietsache gehört.
Tut er das nicht, musst Du ihn bei Auszug entsorgen.
immomaster
hallo,
es gibt zwei betrachtungsweisen.
entweder der teppichboden gehört zur mietsache. dann ist es sache des vermieters, diesen zu ersetzen. man geht von einer üblichen lebensdauer von 15 jahren aus.
zu den schönheitsreparaturen gehört der teppichboden zweifelsfrei nicht.
oder der teppichboden wurde vom mieter übernommen, dann ist es seiner, somit ist der mieter für die erneuerung zuständig. dann hat der vermieter die wohnung ohne teppichboden vermietet, was er übrigens machen kann, und dann muß der teppichboden auf wunsch bei auszug vom mieter entfernt werden.
Susanne
Bei mittlerer Qualität wird im Schnitt von 10 Jahren Lebensdauer ausgegangen- 15 Jahre, das muss schon besonders gute Qualität sein!
Gast
Da häng ich mich eben mal dran, also wenn ein Vermieter bei einem 16 Jahre alten Teppichboden noch Ansprüche stellen will wegen Flecken dann kann er sich das gleich sparen, oder?
immomaster
das lg köln (AZ 1 S 122/04) hat hierzu entschieden, "ist der teppich bei anmietung bereits älter als 15 jahre, muss der vermieter den mieter darauf hinweisen. entscheidet sich der mieter trotz des überalteten teppichs für die wohnung, mietet er die wohnung rechtlich gesehen ohne teppichboden und hat somit kein anrecht auf eine erneurung.
Gast
Ja ok, mir gings ja nur darum daß meine Vermieterin nicht beim Auszug auch noch was verlangt für den alten Teppich. Dass sie meinte sie könnte da evtl. noch Kohle machen oder so. Teppich war beim Einzug 15 Jahre alt und weil ich kl. Kids habe haben wir ausgemacht er bleibt erstmal drin (wegen Flecken der Kids). Aber da schon absehbar ist daß meine Vermieterin und ich nicht im guten auseinadergehen werden wollte ich da nur nochmal nachfragen.
Gast
Ich häng mich da auch mal dran...<!-- s --><!-- s -->
Gilt die selbe Regelung (10 bzw. 15) Jahre auch für PVC Böden?
Wir waren nun gut 10 Jahre in unserer Wohnung gewohnt, und der Teppich wie auch der PVC sind einfach ziemlich hin, und beides war schon bei unserem Einzug eben in der Wohnung..daher wüsste ich das gern..<!-- s --><!-- s -->
claerchen
Ich häng mich auch mal ran.
Als ich vor 2 Jahren in meine jetzige Wohnung eingezogen bin, war ich erst der zweite Mieter. meine Vormieterin hatte seit Erstbezug der Wohnung 16 Jahre darin gewohnt. Der Teppich war also schon 16 jahre alt als ich eingezogen bin, aber da ich eh vor hatte nur ca 2 Jahre hier zu wohnen und der Teppich für meine Ansprüche noch recht in Ordnung war, habe ich nichts weiter dazu gesagt. Ich habe die Wohnung also mit einem "grundgreinigten" Teppich übernommen und im Mietvertrag sthet, dass man bei Auszug wieder "grundreinigen" muss. Nun ist der Teppich aber bereits 18!! Jahre alt und es sind neben Flecken (Es ist ein hellbeiger Teppich, man sieht also denn hellsten Fleck!) ziemlich viele Wellen drin. Besonders da wo viel gelaufen wird und unter meinem Schreibtischstuhl. Mein Vater meint, da löst sich der Kleber auf, das wäre normal.
Nun das ganze hat die Maklerin als sie da war eingesehen, dass der raus muss und die vermieterin angerufen.
Die hat laut Maklerin dann gemeint der Teppich wäre doch noch so perfekt gewesen vor 2 Jahren und die alte Mieterin hätte den doch immer so schön schonend behandelt usw. Nach dem Motto, das ist meine Schuld dass der nach 18 jahren den Geist aufgibt <!-- s --><!-- s --> Dabei war der ja schon vor 2 jahren gar nicht mehr so "perfekt"...
Nun die Frage: Muss ich Angst haben, dass die etwas von meiner Kaution einbehalten wegen dem Teppich?
ggruß
claerchen
Susanne
Kautionen werden von VM gern unter den fadenscheinigsten Gründen "verrechnet" und offenbar nicht gern ausgezahlt. Die Angst ist also begründet.
Zur Not muss die Kaution mit einem Ra eingeklagt werden!!!