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shaDN hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

unser Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er uns die im MV verankerte Dachterasse („1 Mansarde + Dachfläche (Benutzung auf eigene Gefahr)“ ) nicht mehr vermieten darf und der Zugang der Dachfläche verboten wird. Hingehend hat er uns eine "Veränderung des Mietvertrages" zukommen lassen, sodass in dem Passus die "Dachfläche" weg fällt. Im Gegenzug mindert der VM die Kaltmiete um 30 €.

Es ist für uns besonders ärgerlich, da wir die unmöbellierte Wohnung vornehmlich wegen der Dachterasse vor weniger als einem Jahr bezogen haben. Grundsätzlich besteht ja keine Möglichkeit auf Teilkündigung, ich weiß aber nicht wie es hinsichtlich eines Verbots aus Sicherheitsgründen oder ähnlichem aussieht (bisher habe ich keine Gründe für die Sperrung der Dachfläche erhalten).

Muss ich so eine Sperrung akzeptieren? Oder liegt es am Vermieter die Dachfläche nutzbar zu erhalten (insbesondere da im MV vereinbart). Wir haben die Änderung des MV natürlich erst mal nicht unterschrieben...

Vielen Dank für eure Antworten
shaDN

1 Kommentar zu „Teilkündigung Dachterasse?”

forsetis Experte! 22.04.2016 18:02

Wenn das Betreten der Dachfläche durch eine Behörde angeordnet wird, dann hat sich der Vermieter daran zu halten und muss dieses Verbot an seine Mieter weiterreichen. Abwarten, was im entsprechenden Schreiben zu lesen ist, denn ein solches sollte ja zu erwarten sein.

Ob die Minderung der Miete um 30,- € angemessen ist, kann nur vor Ort entschieden werden.

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