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ck83 hat diese Frage gestellt
Darf ein Vermieter wegen Mietrückstand das Schloss wechseln

1 Kommentar zu „Schloss austausch”

AMAyer Experte! 19.05.2009 08:22

Nein, das darf der gierige Knecht des Geldes der Macht, also der Vermieter nicht! Der VM muss diesen Umstand abmahnen und den Weg der Klage beschreiten. Wenn Sie nicht mehr in Ihre Whg kommen, sollten Sie die Polizei rufen. Diese muss Ihnen dann Zugang verschaffen. Auch wenn das dem Lump von VM nicht gefällt.

AM

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