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Derzeit keine Eintreibung der Spekulationssteuer
Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass die Zulässigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen völlig ungeklärt ist. An der Rechtmäßigkeit entsprechender Steuerbescheide bestehen danach ernstliche Bedenken. Gegen derartige Bescheide sollte daher vorsorglich Rechtsmittel verbunden mit dem Antrag auf Aussetzung bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung eingelegt werden.
Urteil des BFH vom 11.06.2003
IX B 16/03
Pressemitteilung des BFH