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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben ein kleines Problem mit unserer Gasheizung. Diese fällt teilweise aus. D.h. mal geht sie, mal geht sie nicht. Bestes Beispiel ... heute Nacht ist diese wieder ausgefallen und somit hatten wir heute morgen um 05:00 Uhr nur 14 °C in der Wohnung. Mittlerweile läuft die Heizung wieder, aber sowas passiert regelmäßig (seit ca. 3 Wochen). Die ganze Wohnung kühlt aus und wir müssen folglich diese wieder durchheizen. Das sind ja auch enorme Heizkosten die uns da entstehen. Wir haben unserem Vermieter mehrmals gebeten bitte einen Techniker rauskommen zu lassen, aber dies ist bis heute nicht geschehen.

Können wir da eine Mietminderung durchführen???

Mfg Katrin
Stichwörter: teilweiser + heizungsausfall

3 Kommentare zu „Teilweiser Heizungsausfall”

Gast Experte!

Hallo Katrin,
schreib den Vermieter auf jeden Fall an, in dem Du im mitteilst, wenn nicht bis zum soundsovielten ein Handwerker da war und die Heizung weiterhin ausfällt minderst Du die Miete um ... Euro / %. Schau bitte in einer Mietminderungstabelle nach.
Mietminderungen sind meiner Meinung nach dazu da, den Vermieter zum Tätigwerden zu bewegen.

Grúß
Anja

Gast Experte!

"TEILWEISER AUSFALL"
Aber hallo!
Die Verfasser dieser Seite sollten doch solche Adverbialattacken vermeiden! Seit wann kann ein Adverb dekliniert bzw. einfach gewissenlos als Adjektiv benutzt werden?
Da kann der Verfasser auch ruhig mal <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> werden, finde ich.

MfG
Lotti

Tomraid Experte!

Aber Hallo Leute,

seit wann kann man denn in BRD gegen 05:00 Uhr morgens Mietminderung machen?

Habt ihr schonmal davon gehört, das die Heizung nachts ausgeschaltet bzw. auf Stand by geschaltet wird?

Macht euch mal bzgl. des Immisionsgesetztes schlau <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

MfG

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