Berni911
Moin,
ich könnte mir vorstellen, dass die Regelung ungültig ist und eine dreimonatige Kündigunsfrist gültig ist. Ausländer will eigendlich keiner im Haus haben, es sei den es sind integriete Türken oder Skandinavier. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Auch hierbei könnte ich mir vorstellen, dass ein solventer Nachmieter nicht dem Zustimmungsrecht des Vermieters unterstehen, trotzdem sollten sie farblich zur Inneneinrichtung passen. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Denke mal die Kündigung ist kein Problem, mann könnte natürlich noch den Vermieter als FaschoSau outen und entsprechende Geüchte über sein Homosexualität im Haus streuen. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Nett sind auch immer die Aussetzung der Mietzahlungen, da ist ein Vermieter plötzlich ganz zugänglich.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Rano
Hi Berni,
(manchmal wirst Du ein bisssschen unsachlich! <!-- s --><!-- s --> )
der MV könnte[/i:8eb75] noch nach bisher geltendem (Miet-) Recht geschlossen sein! Damals war der gegenseitige Verzicht der ordentlichen Kündigung auch länger als 4 Jahre erlaubt. Bei Gewerbeanmietung (von Wohnung steht hier nichts ausdrücklich!) gilt diese Grenze ohnehin nicht!
Gruß
Ralph