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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vor 5 Jahren haben wir eine Doppelhaushälfte als Dienstwohnung unrenoviert übernommen. Es war nicht mal eine Heizung vorhanden. Strom war gerade neu verlegt und entsprechende Krater in den Tapeten. Aus der Zuweisung für die Wohnung ging hervor, dass wir die Wohnung bei Auszug renoviert -im Rhythmus der üblichen Schönheitsreparaturen-zu übergeben haben. Uns wurde ein Container gestellt, auf den wir den zurückgelassenen Müll vom "Vormieter" entsorgen konnten. Die vor 20 Jahren zuletzt renovierte Wohnung richteten wir auf eigene Kosten her. Wir verzichteten absichtlich auf die üblichen Vergünstigungen von 3 Monaten "Mietfreiheit" und wiesen schriftl darauf hin, dass wir die Wohnung bei Auszug ebenfalls unrenoviert übergeben würden. Seit 2 Jahren wissen wir, dass wir bald ausziehen werden und haben keine weiteren Renovierungen gemacht-die nun aber notwendig wären. Kann unsere Vermieterin - die Stadt Hamburg- es sich jetzt wirklich so leicht machen und die Wohnung tip top renoviert zurückfordern ? Es gibt doch Urteile, dass eine Wohnung nicht in einem besseren Zustand als vorher übergeben werden muss, oder ?

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