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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin,
wir haben folgendes Problem mit unserm Vermieter, er will für unsere Nachmieter eine Schutzgebühr in Höhe von 90 Euro pro Person erheben, da im Mietvertrag zwei Namen geändert werden müssen...welch ein Arbeitsaufwand!
Wir hätten mal gerne gewusst, was überhaupt in diesem Zusammenhang eine Schutzgebühr bedeutet und ob es rechtens ist, diese, in diesem Zusammenhang, in dieser Höhe, von den Nachmietern einzufordern?
Stichwörter: schutzgebührforderung

1 Kommentar zu „Schutzgebührforderung”

Susanne Experte!

Verwaltungen von großen Wohnungsgesellschaften machen das gern, das liegt aber auch daran, dass Verwaltungskosten nicht über die NK an die Mieter weitergegeben werden können. Möglicherweise darf das ein privater Vermieter nicht, ist mir aber nicht bekannt.

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