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Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs
Die in einem Tarifvertrag vorgesehene automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit tritt dann nicht ein, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und noch vor Zustellung des Rentenbescheids vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangt.
Urteil des BAG vom 31.07.2002
7 AZR 118/01
ZAP EN-Nr. 227/2003